Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/63/VO.html
Das Artikelgesetz sieht ab dem 1. Juli 2025 zahlreiche Verbesserungen für Opfer des SED-Unrechts vor – beispielhaft genannt seien eine deutliche Erhöhung der Opferrente, eine Würdigung der Opfer von Zwangsaussiedlung sowie eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.
Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wird Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG zukünftig grundsätzlich ohne Einkommensprüfung bewilligen können; mit Einführung und Umsetzung eines bundesweiten Härtefallfonds wird sie zudem ab diesem Zeitpunkt in „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt.