Ab dem 1. Juli werden die Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG grundsätzlich nicht mehr vom Nachweis einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Betroffenen abhängig sein. Antragsformular und Informationsmaterial der Stiftung wurden entsprechend angepasst und sind nunmehr im Bereich „Formulare und Downloads“ abrufbar.