Neuer Name – neue Aufgaben

Das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ tritt heute in Kraft.

Für die im Jahr 1969 gegründete „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ beginnt mit der zusätzlichen Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds ein neues Kapitel, das sich auch in der Anpassung des seit über einem halben Jahrhundert etablierten Behördennamens widerspiegelt: ab heute stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ mit Rat und Tat und gewohntem Engagement zur Seite.