Autor: simpleadmin

  • Neuer Name – neue Aufgaben

    Das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ tritt heute in Kraft.

    Für die im Jahr 1969 gegründete „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ beginnt mit der zusätzlichen Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds ein neues Kapitel, das sich auch in der Anpassung des seit über einem halben Jahrhundert etablierten Behördennamens widerspiegelt: ab heute stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ mit Rat und Tat und gewohntem Engagement zur Seite.

  • SED-Opferbeauftragte übergibt Jahresbericht 2025

    Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, hat heute Ihren Jahresbericht 2025 „35 Jahre Deutsche Einheit – Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln.“ an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben.
    https://dip.bundestag.de/vorgang/jahresbericht-2025-35-jahre-deutsche-einheit-die-opfer-der-sed-diktatur/322527

    Zur Pressemitteilung

  • Neue Formulare und Informationen

    Ab dem 1. Juli werden die Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG grundsätzlich nicht mehr vom Nachweis einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Betroffenen abhängig sein. Antragsformular und Informationsmaterial der Stiftung wurden entsprechend angepasst und sind nunmehr im Bereich „Formulare und Downloads“ abrufbar.

  • Bundestag beschließt Verbesserungen für SED-Opfer

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen
    https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/63/VO.html

    Das Artikelgesetz sieht ab dem 1. Juli 2025 zahlreiche Verbesserungen für Opfer des SED-Unrechts vor – beispielhaft genannt seien eine deutliche Erhöhung der Opferrente, eine Würdigung der Opfer von Zwangsaussiedlung sowie eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.

    Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wird Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG zukünftig grundsätzlich ohne Einkommensprüfung bewilligen können; mit Einführung und Umsetzung eines bundesweiten Härtefallfonds wird sie zudem ab diesem Zeitpunkt in „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt.