Kategorie: Allgemein

  • Hinweis für Betroffene von Zwangseinweisungen in geschlossene Venerologische Stationen der DDR

    Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte weist auf die Arbeit und Unterstützungsmöglichkeiten des Vereins Riebeckstraße 63 e.V. hin:   

    Zwangseinweisungen in geschlossene Venerologische Stationen (»Tripperburgen«) der DDR waren staatliches Unrecht. Nicht die betroffenen Frauen hatten Schuld, sondern der SED-Staat. Sind auch Sie betroffen? Dann haben Sie Anspruch auf Wiedergutmachung (Rehabilitierung), was auch bedeuten kann, dass Ihnen Ausgleichsleistungen zustehen.

    Der Riebeckstraße 63 e.V. in Leipzig arbeitet die Geschichte der geschlossenen Venerologischen Stationen auf und ist die zentrale Anlaufstelle für betroffene Frauen. Wir bieten regelmäßig Erzählcafés an, bei denen Betroffene und Interessierte sich austauschen, helfen bei Recherchen und schaffen Öffentlichkeit. Wir sind dabei, eine Beratungsstelle und ein Archiv mit Zeitzeuginnen-Interviews aufzubauen.
     

    Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich an uns wenden. Wir hören Ihnen zu, unterstützen Sie bei der Einsicht von Akten und vermitteln Ihnen eine juristische Beratung oder ein psychosoziales Angebot. Auch Angehörige von Betroffenen können sich gerne an uns wenden. 

    Website: https://riebeckstrasse63.de/

    Kontakt: Annkathrin Richter
    Adresse: Riebeckstraße 63 e.V., Riebeckstraße 63, 04317 Leipzig

    E-Mail: initiativkreis@riebeckstrasse63.de Telefon: +49 17 77 80 59 73

  • SED-Opferbeauftragte übergibt Jahresbericht 2026

    Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat ihren Jahresbericht 2026 „Der lange Schatten der SED-Diktatur. Die Bewältigung der Folgen des staatlichen Unrechts in der DDR als Gesellschaft gemeinsam gestalten.“ an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Im Bericht zieht sie eine positive Bilanz des 2025 beschlossenen Gesetzespakets, macht aber zugleich weiteren Handlungsbedarf deutlich – insbesondere für die Opfer des DDR-Zwangsdopings.

    Der Jahresbericht steht auf der Seite der Opferbeauftragten zum Download bereit: http://www.bundestag.de/sed-opferbeauftragte

  • Deutscher Bundestag wählt Evelyn Zupke erneut zur SED-Opferbeauftragten

    Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.5.2026 Evelyn Zupke für eine zweite Amtszeit als Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur gewählt. Die frühere DDR-Oppositionelle: „Es ist für mich eine Ehre, auch weiterhin den Menschen, die in der SED-Diktatur für Selbstbestimmung und Demokratie gekämpft haben und zu Opfern wurden, im Herzen unserer heutigen Demokratie eine Stimme zu geben.“

    Link: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/artikel-1174912

  • Hinweis: Schließung der Geschäftsstelle an den Feiertagen

    Vom 24.12.2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 ist die Geschäftsstelle der Stiftung in Bonn geschlossen. Anfragen, insbesondere zum Härtefallfonds, können weiterhin per Mail an info@stepv.de gerichtet werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich zu Jahresbeginn dann zeitnah um Ihr Anliegen kümmern.

  • Richtlinie, Vordrucke und Informationen zum bundesweiten Härtefallfonds stehen bereit

    Die von der SED-Opferbeauftragten zum gestrigen Tage erlassenen Richtlinien zum bundesweiten Härtefallfonds sind nun im Bereich Formulare und Downloads zu finden.
    An gleicher Stelle stehen ab sofort auch der Antragsvordruck sowie weitere Informationen zur Antragstellung bereit.

  • SED-Opferbeauftragte veröffentlicht Härtefallrichtlinien 

    Die SED-Opferbeauftragte hat heute die Richtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem bundesweiten Härtefallfonds erlassen und damit den Startschuss für die Arbeit des Fonds gegeben. 

    https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/pm-haertefallfonds-1121542


    Richtlinie, Antragsvordruck und weitere Unterlagen wird die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte in Kürze auf dieser Seite bereitstellen. Wir bitten alle Betroffenen um ein wenig Geduld.

  • Neuer Name – neue Aufgaben

    Das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ tritt heute in Kraft.

    Für die im Jahr 1969 gegründete „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ beginnt mit der zusätzlichen Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds ein neues Kapitel, das sich auch in der Anpassung des seit über einem halben Jahrhundert etablierten Behördennamens widerspiegelt: ab heute stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ mit Rat und Tat und gewohntem Engagement zur Seite.

  • SED-Opferbeauftragte übergibt Jahresbericht 2025

    Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, hat heute Ihren Jahresbericht 2025 „35 Jahre Deutsche Einheit – Die Opfer der SED-Diktatur würdigen. Den Wert der Freiheit in die Gesellschaft vermitteln.“ an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben.
    https://dip.bundestag.de/vorgang/jahresbericht-2025-35-jahre-deutsche-einheit-die-opfer-der-sed-diktatur/322527

    Zur Pressemitteilung

  • Neue Formulare und Informationen

    Ab dem 1. Juli werden die Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG grundsätzlich nicht mehr vom Nachweis einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Betroffenen abhängig sein. Antragsformular und Informationsmaterial der Stiftung wurden entsprechend angepasst und sind nunmehr im Bereich „Formulare und Downloads“ abrufbar.

  • Bundestag beschließt Verbesserungen für SED-Opfer

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen
    https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/63/VO.html

    Das Artikelgesetz sieht ab dem 1. Juli 2025 zahlreiche Verbesserungen für Opfer des SED-Unrechts vor – beispielhaft genannt seien eine deutliche Erhöhung der Opferrente, eine Würdigung der Opfer von Zwangsaussiedlung sowie eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.

    Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wird Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG zukünftig grundsätzlich ohne Einkommensprüfung bewilligen können; mit Einführung und Umsetzung eines bundesweiten Härtefallfonds wird sie zudem ab diesem Zeitpunkt in „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt.