Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepV) wurde 1969 als „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ gegründet und ist Teil der sogenannten mittelbaren Bundesverwaltung.
Seit ihrer Gründung kam der Stiftung die Aufgabe zu, ehemalige politische Häftlinge finanziell zu unterstützen – zunächst auf Grundlage des Häftlingshilfegesetzes (HHG), nach der Wiedervereinigung zusätzlich nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
Seit Juli 2025 ist sie im Rahmen des bundesweiten Härtefallfonds für erweiterte Hilfen an Opfer des SED-Unrechts zuständig.
Die StepV untersteht der allgemeinen Rechtsaufsicht der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag sowie bezüglich der Leistungen nach § 18 StrRehaG der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Alleinstellungsmerkmal und konstituierendes Element der Stiftungsarbeit ist, dass in den Stiftungsorganen und Ausschüssen seit jeher ehemalige politische Häftlinge, nunmehr politisch Verfolgte, an der Entscheidungsfindung und nicht nur beratend mitwirken: Bei der Beurteilung der konkreten Schicksale, der Auswirkungen rechtsstaatswidriger Maßnahmen und späteren materiellen und psychischen Folgen soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch weiterhin auf den Erfahrungshintergrund unmittelbar Betroffener zurückgegriffen werden.
Rechtsgrundlagen der Stiftungsarbeit
Weitere Materialien finden Sie im Bereich Formulare und Downloads.
* Hinweis: Satzung, Richtlinien des Stiftungsrates und Arbeitsanweisung des Vorstandes geben in verlinkter Fassung die Rechtslage vor Inkrafttreten des StepVG am 1. Juli 2025 wieder und sind somit in einigen Teilen unwirksam.
Maßgeblich für die Unterstützungen sind die aktuellen bundesgesetzlichen Regelungen. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wenden die internen Vorschriften nach Maßgabe dieser neuen Gesetzeslage an, bis der Stiftungsrat nach Konstituierung eine Aktualisierung der Vorschriften beschlossen hat.


