Gremien

Die Strukturen der 1969 gegründeten Stiftung – zunächst geregelt im Häftlingshilfegesetz (HHG), seit Juli 2025 im Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG) – sind im Wesentlichen erhalten geblieben: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sie sich der beiden Organe Stiftungsrat und Stiftungsvorstand, die jeweils durch eigene Ausschüsse und die Geschäftsstelle unterstützt werden. Sowohl die Mitglieder der Organe als auch Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig; sie erhalten Erstattungen ausschließlich im Rahmen des geltenden Reisekostenrechts (BRKG) bzw. ergänzend nach der sog. „Beiratsrichtlinie“.

Stiftungsrat

Stellung / Aufgaben

Der Stiftungsrat beschließt als Fachaufsicht und oberstes Organ der Stiftung über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere

  • Erlass und Änderung der Satzung,
  • Erlass der Richtlinien für die Gewährung der Unterstützungen nach § 18 StrRehaG,
  • Überwachung der Tätigkeit des Stiftungsvorstandes,
  • Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens vor den Ausschüssen und die Einhaltung der Richtlinien sowie
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Stiftungsvorstandes.

Besetzung

Der Stiftungsrat besteht gemäß § 5 StepVG aus 12 ordentlichen Mitgliedern, denen für den Vertretungsfall jeweils ein stellvertretendes Mitglied zugeordnet ist. Die Amtszeit beträgt vier Jahre; wiederholte Bestellungen sind zulässig.

Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte) und das Bundesministerium der Justiz benennen jeweils drei Mitglieder. Die SED-Opferbeauftragte beruft zudem weitere zwei Personen, der Deutsche Bundestag wählt die vier verbleibenden Mitglieder. Diese letztgenannten 6 Mitglieder sollen dabei möglichst Betroffene politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone oder der Deutschen Demokratischen Republik sein.

Hinweis:
Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates der vormaligen Stiftung für ehemalige politische Häftlinge und ihrer Stellvertreter endete abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 StepVG vorzeitig mit Beginn des 1. Juli 2025.
Die Wahl der vier vom Bundestag zu bestimmenden Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Benennung durch die SED-Opferbeauftragte

Prof. Dr. Johannes Weberling (derzeit stellvertretendes Mitglied)

Dr. Nancy Aris

Niels Schwiderski [Vorsitzender]

Benennung durch das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz

Bernhard Schröder

Dr. Caroline Beige

Andreas Helle

Berufung durch die SED-Opferbeauftragte

Dieter Dombrowski [Stellvertretender Vorsitzender]

Corinna Thalheim

Den Stiftungsrat können Sie bei Fragen direkt unter stiftungsrat@stepv.de kontaktieren.

Stiftungsvorstand

Stellung / Aufgaben

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte, beaufsichtigt die Tätigkeit der Geschäftsstelle und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Das Gremium nimmt eine Scharnierfunktion zwischen Stiftungsrat und Geschäftsstelle wahr und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse.

Der Stiftungsvorstand ist dabei an die Weisungen des Stiftungsrates gebunden und legt diesem jährlich einen Geschäftsbericht und Jahresabschluss vor.

Die Vorstandsvorsitzende (oder Vertreterin) ist zudem stets Teil des für die Gewährung von Leistungen zuständigen Bewilligungsausschusses. Die Vorsitzende kann auch selbst über Anträge auf Unterstützungsleistungen entscheiden, soweit ihr diese Befugnis durch den Stiftungsrat übertragen wurde.

Besetzung

Der Stiftungsvorstand besteht gemäß § 6 StepVG aus der oder dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern, die auf die Dauer von zwei Jahren durch den Stiftungsrat gewählt werden; die Wiederwahl ist ohne Beschränkung zulässig.

Aktuelle Mitglieder [Amtszeit 6.11.2025 bis 5.11.2027]

Katrin Budde (Vorsitzende seit 6.11.2025)
Ministerin a.D. und ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages

Petra Morawe (seit 1.10.2021)
Traumaberaterin für Opfer des SED-Regimes im Auftrag der Landesbeauftragten in Brandenburg und Sachsen, zersetzt und beruflich verfolgt als Bürgerrechtlerin in der DDR

Carla Ottmann (seit 1.10.2021)
Stellvertretende Vorsitzende im Vorstand der UOKG, stellvertretende Vorsitzende im Forum für inhaftierte und politisch verfolgte Frauen der SBZ/SED-Diktatur, Beiratsvorsitzende der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, politische Haft in Hoheneck

Andrea Rugbarth (seit 1.10.2021)
Diplom-Ingenieurin und Politikerin der SPD. Von 2008 bis 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Zeitzeugin, politische Haft in Halle/Saale und Chemnitz, Vorstandsmitglied in der Initiative für Gerechtigkeit der Opfer kommunistischer Diktaturen (IGOKD) e.V., Geschäftsführerin der Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V.

Den Stiftungsvorstand können Sie bei Fragen direkt unter vorstand@stepv.de kontaktieren.

Ausschüsse

Die Arbeit des Vorstandes und des Stiftungsrates wird durch zwei Ausschüsse unterstützt, die ebenfalls mit ehrenamtlich Tätigen besetzt sind.

Bewilligungsausschuss

Zur Entscheidung über Anträge auf Unterstützungsleistungen wird beim Stiftungsvorstand gemäß § 7 StepVG ein Bewilligungsausschuss gebildet.

Dieser besteht – neben dem Vorsitzenden des Vorstandes als obligatorisches Mitglied – aus zwei Beisitzern, die vom Stiftungsrat auf die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. (Mindestens) einer der Beisitzer soll möglichst Betroffener politischer Verfolgung in der SBZ/ DDR sein.

In der Praxis stehen dem Bewilligungsausschuss derzeit 18 Personen, zum Teil mit Haft- oder Verfolgungsschicksal, zur Verfügung, die wechselweise zu zweit die Aufgabe im Ausschuss wahrnehmen: Diese Verfahrensweise hat sich zur Entlastung der ehrenamtlich Tätigen und besseren Planbarkeit der Sitzungen bewährt. Die Sitzungen finden wahlweise in Präsenz in der Bonner Geschäftsstelle oder als Videokonferenz statt.

Den Betroffenen wird als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bewilligungsausschusses die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt: der Bewilligungsausschuss hat dann zunächst Gelegenheit, die eigene Entscheidung (im sogenannten Abhilfeverfahren) nochmals zu überprüfen. Verbleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung, erfolgt eine Überprüfung durch eine formal übergeordnete Instanz, den Widerspruchsausschuss.

Widerspruchsausschuss

Zur Entscheidung über Widersprüche gegen Bescheide des Bewilligungsausschusses wird gemäß § 8 StepVG ein Widerspruchsausschuss gebildet. Dieser besteht aus einem vom Stiftungsrat aus seiner Mitte gewählten Mitglied als Vorsitzendem des Widerspruchsausschusses und zwei ehrenamtlichen Beisitzern.

Der Vorsitzende des Widerspruchsausschusses (sowie ein ebenfalls aus der Mitte des Stiftungsrates zu wählender Stellvertreter) müssen die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst besitzen.

Auch für die Beisitzer dieses Ausschusses gilt, dass mindestens einer Betroffener politischer Verfolgung in der SBZ/DDR sein sollte; die Amtszeit aller Mitglieder des Gremiums beträgt ebenfalls zwei Jahre.

Aktuelle Mitglieder [Amtszeit 1.7.2024 bis 30.6.2026]

Frank Wältermann (Vorsitzender)
Dr. Nancy Aris (Stellv. Vorsitzende)

Beisitzer:
Heinz Köhler
Hugo Diederich